Vergabungen / Gesuche

Bevor Sie ein Gesuch einreichen, lesen Sie bitte das Leitbild der GGG Basel sowie die Fördergrundsätze des für Ihr Gesuch in Frage kommenden Geschäftsfeld.

Bitte lesen Sie vor der Gesuchseingabe die jeweiligen Förder- und Ausschlussbedingungen genau durch.

Wen fördert die GGG?

Die GGG Basel fördert Kulturschaffende aller Sparten, welche ergänzend zu den Leistungen von Markt und Staat finanzielle Mittel benötigen, um kulturelle Projekte realisieren zu können. Die Förderung der GGG Basel richtet sich an Leistungserbringer mit professionellem Hintergrund oder hohem Laienniveau. Einer der Schwerpunkte In der Musik liegt bei der Förderung der musikalischen Ausbildung und bei der Vermittlung von Musikkultur an Kinder und Jugendliche. Die breite Fördertätigkeit der GGG Basel kommt einer Vielzahl von Besuchern hochstehender kultureller Veranstaltungs- und Ausstellungsangebote In der Region Basel zugute.

Was fördert die GGG?

Die GGG Basel fördert Institutionen und Projekte, welche qualitativ hochstehend und innovativ sind und zur kulturellen Vielfalt In der Region Basel beitragen. Unterstützt werden insbesondere auch Nischenangebote, sofern sie sich an eine vertretbare Mindestanzahl von Besuchern richten. Mit ihrer Kulturförderung pflegt die GGG Basel einen guten Nährboden für Kulturschaffende In Basel. Ein gutes Kulturangebot bewirkt Wechselwirkungen im Sinne eines anregenden Austausches unter Kulturschaffenden und «Konsumenten».

Geschäftsfeld Kultur: Qualitativ hochstehende und innovative Projekte

Aufgrund der beschränkten finanziellen Ressourcen werden prioritär Projekte unterstützt, die einen innovativen Ansatz beinhalten, die digitale Entwicklung aufnehmen oder von besonderer inhaltlicher Qualität sind.

Ausschlusskriterien Kultur

Die GGG fördert In der Regel nicht:

  • Kommerzielle Unternehmungen
  • Produktionen, die sich finanziell selber tragen können müssten (z. B. durch Sponsoring und Eintritte)
  • Aktivitäten von staatlichen Institutionen
  • Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
  • Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
  • Bauprojekte
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • Feste und Jubiläen
  • Schulproduktionen
  • Diplomarbeiten u.ä.
  • Universitäre und wissenschaftliche Projekte
  • Tagungen, Kongresse, Seminare
  • Promotion von Kunst (z. Bsp. Dokumentations-CDs, Kataloge)
  • Elektronische Ton- und Bildträger
  • Druckkostenbeiträge, Publikationsbeiträge
  • Konzert-Tournéen
  • Filme
  • Bildende Kunst: keine Werk - Ankäufe
  • Projekte ausserhalb Basels und der Agglomeration

Gesuche für Kultur müssen mindestens drei Monate vor dem Anlass eingereicht werden.

Wen fördert die GGG?

Die Bildungsangebote richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene aus allen Bevölkerungsschichten.

Was fördert die GGG?

Im Zentrum der Bildungsförderung der GGG stehen die Angebote der GGG Stadtbibliothek und der GGG Kurse. Mit dem niederschwelligen Angebot der GGG Stadtbibliothek wird die Bildung breiter Bevölkerungskreise gefördert. Bei den Kindern und Jugendlichen steht die Leseförderung im Vordergrund, bei den Erwachsenen Kultur­ und Wissensvermittlung. Die GGG Kurse richten sich mit preisgünstigen und vielfältigen Sprachkursen an einheimische und fremdsprachige Erwachsene, welche ohne Prüfungsdruck ihre sprachlichen Horizonte erweitern möchten. Das Kursangebot umfasst ein weites Spektrum moderner und alter Sprachen. Mit den Angeboten der GGG Stadtbibliothek und der GGG Kurse leistet die GGG einen wichtigen Beitrag zur Integration zugewanderter Bevöl­kerungskreise.

Ausschlusskriterien Bildung

Die GGG fördert in der Regel nicht:

  • Projekte von grundsätzlich profitorientierten Firmen
  • Projekte, die sich finanziell selber tragen können müssten (z.B. durch Sponsoring)
  • Staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten
  • Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
  • Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
  • Bauprojekte
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • Schulprojekte
  • Diplomarbeiten u.ä.
  • Universitäre und wissenschaftliche Projekte
  • Tagungen
  • Sportliche Veranstaltungen (Ausnahme Behindertensport oder Integrationsprojekte)
  • Ausbildungsbeiträge
  • Hilfe für Einzelpersonen
  • Projekte ausserhalb des Kantons Basel-Stadt

Wen fördert die GGG?

Die GGG fördert Kinder, Jugendliche und Familien aus allen gesellschaftlichen Schichten. Kinder und Jugendliche bilden die Zukunft unserer Gesellschaft. Die GGG will dazu beitragen, dass für sie gute Rahmenbedingungen und Startmöglichkeiten geschaffen werden. Im sozialen Raum der Familie entwickeln sich Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, und erlernen Kompetenzen und Handlungspotenziale, die sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befähigen. Die GGG fördert Institutionen und Projekte, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Was fördert die GGG?

Die GGG fördert niederschwellige, für Familien aus allen gesellschaftlichen Schichten erreichbare und bezahlbare Angebote in folgenden Bereichen:
- Beratung
- Freizeitangebote wie Musik, Theater, Sport
- Familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Entlastungsangebote für Eltern

Ausschlusskriterien Familie

Die GGG fördert in der Regel nicht:

  • Projekte von grundsätzlich profitorientierten Firmen
  • Projekte, die sich finanziell selber tragen können müssten (z.B. durch Sponsoring)
  • Staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten
  • Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
  • Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
  • Bauprojekte
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • Schulprojekte
  • Diplomarbeiten u.ä.
  • Universitäre und wissenschaftliche Projekte
  • Tagungen
  • Sportliche Veranstaltungen (Ausnahme Behindertensport oder Integrationsprojekte)
  • Ausbildungsbeiträge
  • Hilfe für Einzelpersonen
  • Projekte ausserhalb des Kantons Basel-Stadt

Wen fördert die GGG?

Die GGG fördert und unterstützt Menschen am Rande unserer Gesellschaft, welche Schwierigkeiten haben, sich im wirtschaftlichen und sozialen Leben unserer Stadt zurechtzufinden. Insbesondere betrifft dies Erwerbslose, Obdachlose, Migranten mit Bildungsdefiziten, Menschen mit Behinderungen.

Was fördert die GGG?

Die GGG fördert:
- Sozial- und Rechtsberatung
- Arbeitsintegrationsprojekte
- Hilfe und Überlebenshilfe für Randständige und Obdachlose
- Bildungs- und Beratungsangebote für Migranten
- Wohneinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Ausschlusskriterien Soziales

Die GGG fördert in der Regel nicht:

  • Projekte von grundsätzlich profitorientierten Firmen
  • Projekte, die sich finanziell selber tragen können müssten (z.B. durch Sponsoring)
  • Staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten
  • Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
  • Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
  • Bauprojekte
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • Schulprojekte
  • Diplomarbeiten u.ä.
  • Universitäre und wissenschaftliche Projekte
  • Tagungen
  • Sportliche Veranstaltungen (Ausnahme Behindertensport oder Integrationsprojekte)
  • Ausbildungsbeiträge
  • Hilfe für Einzelpersonen
  • Projekte ausserhalb des Kantons Basel-Stadt

Wen fördert die GGG?

Die GGG fördert im Gesundheitsbereich vor allem Jugendliche, Menschen mit einer Prädisposition zu Suchtverhalten sowie Menschen mit psychischen oder physischen Behinderungen.

Was fördert die GGG?

Im Zentrum der Gesundheitsförderung der GGG stehen:
- Prävention
- Integration
- Beratung
- Anwaltschaftliche Vertretung

Im Vordergrund steht die Unterstützung von innovativen Projekten und Angeboten, welche es den Betroffenen ermöglichen, selbstbestimmt zu leben und zu wohnen, an der Arbeitswelt teilzuhaben und die Freizeit sinnvoll zu verbringen.

Ausschlusskriterien Gesundheit

Die GGG fördert in der Regel nicht:

  • Projekte von grundsätzlich profitorientierten Firmen
  • Projekte, die sich finanziell selber tragen können müssten (z.B. durch Sponsoring)
  • Staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten
  • Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
  • Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
  • Bauprojekte
  • Benefiz-Veranstaltungen
  • Schulprojekte
  • Diplomarbeiten u.ä.
  • Universitäre und wissenschaftliche Projekte
  • Tagungen
  • Sportliche Veranstaltungen (Ausnahme Behindertensport oder Integrationsprojekte)
  • Ausbildungsbeiträge
  • Hilfe für Einzelpersonen
  • Projekte ausserhalb des Kantons Basel-Stadt

Frauenförderung durch den Simone und Jacqueline Bühler–Fonds

Die GGG Basel fördert aus dem Simone und Jacqueline Bühler-Fonds spezifische Selbsthilfe- und Integrationsprojekte von Frauen für Frauen aus der ganzen Schweiz. Es werden hauptsächlich Einzelpersonen unterstützt.

Leben und Wirken von Jacqueline Bühler

Die Erblasserin Jacqueline Bühler hat in ihrem Testament verfügt, dass die GGG Basel den Simone und Jacqueline Bühler-Fonds errichten soll. Mehr zum Leben und Wirken von Jacqueline Bühler erfahren Sie hier.

Förderschwerpunkte

Insbesondere werden Beiträge ausgerichtet:

  • zur Unterstützung unternehmerischer Eigeninitiative von Frauen im Sinne eines Startkapitals. Dies auch für reifere Frauen, die beispielsweise als Wieder- oder Berufseinsteigerinnen Projektideen, aber kein eigenes Kapital haben;
  • für Projekte und Werke der Aus- und Weiterbildung von Frauen und Frauengruppen;
  • für Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität alleinerziehender Mütter beitragen, wie zum Beispiel neue Betreuungsmodelle für Kinder;
  • zur Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe von Frauen, zum Beispiel Anschaffungen von Geräten, Werkzeugen, Büroeinrichtungen und Finanzierung von Räumlichkeiten;
  • für Projekte zur verbesserten Integration hier lebender Migrantinnen zur Stärkung der Chancengerechtigkeit.

Grundsätze und Verfahren für die Unterstützung von Einzelpersonen:

  • Gesuche von bzw. für Einzelpersonen sind mit den notwendigen Unterlagen per Mail an frauenfoerderung@ggg-basel.ch einzureichen. (NICHT über das Gesuchsformular auf dieser Website.)
  • Priorität hat die Unterstützung von zukunftsgerichteten individuellen Vorhaben, welche die ökonomische und soziale Situation sowie den Bildungsstand von Frauen jeglichen Alters verbessern und ihre Selbstbestimmung und gesellschaftliche Integration fördern.
  • Im Weiteren kann die Kinderbetreuung während Aus- und Weiterbildungsmassnahmen mit einer Kostenbeteiligung unterstützt werden.
  • Es werden in der Regel Beiträge bis max. CHF 10'000 pro Gesuchstellerin ausgerichtet.
  • Gesuche von bzw. für Einzelpersonen müssen in Abhängigkeit von der Höhe der angefragten Fördersumme eine angemessene Dokumentation mit Finanzzahlen enthalten. Falls für die Gesuchsprüfung notwendig, können weitere Unterlagen einverlangt werden.

Grundsätze und Verfahren für die Unterstützung von Angeboten und Projekten von Organisationen:

  • Gesuche für Projekte und Angebote von Organisationen sind mit den notwendigen Angaben und Unterlagen über untenstehendes Gesuchsformular online einzureichen.
  • Es werden Beiträge an Angebote und Projekte von bestehenden sowie neu gegründeten Organisationen ausgerichtet, welche obigen Förderschwerpunkten entsprechen. Im Vordergrund steht die Unterstützung von innovativen Projekten mit Selbsthilfecharakter.
  • Die maximale Beitragshöhe pro Organisation bzw. Projekt und Jahr beträgt CHF 50'000.
  • Die Gesuche müssen ein detailliertes Konzept und einen Finanz- bzw. Businessplan enthalten.

Ausschlusskriterien

Der Simone und Jacqueline Bühler-Fonds leistet keine Unterstützung:

  • für Projekte von grundsätzlich gewinnorientierten Firmen/Organisationen;
  • für Kulturproduktionen;
  • für Forschungsprojekte bzw. universitäre und wissenschaftliche Projekte;
  • im Sinne eines Investors bzw. Risikokapitalgebers (Startup Finanzierung);
  • für Vernetzungsaktivitäten und diesbezügliches Mentoring/Begleitung;
  • für staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten;
  • an die Deckung bereits entstandener Defizite;
  • für Ausbildungs- oder Studienkosten und Lebenskostenbeiträge von ausländischen Studentinnen in der Schweiz;
  • zur Linderung finanzieller Notlagen: Auskünfte zu Stiftungen und Fonds, welche finanzielle Nothilfe gewähren, erteilt der GGG Wegweiser.